Einführung der 3G-Kontrolle

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung ergänzen wir im Einklang mit der geänderten Gesetzgebung unsere Hygienemaßnahmen. Mit Wirkung vom 24.11.2021 führen wir auch für Besucher und Besucherinnen den erforderlichen 3G-Nachweis ein. Zutritt in den Betriebs-, Lager- und Bürobereich ist nur noch möglich, sofern ein Nachweis für eine Genesung, eine vollständige Impfung oder ein tagesaktueller Schnelltest oder PCR-Test nachgewiesen wird. Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden, der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Aufgrund der neuen Gesetzeslage sind wir zudem verpflichtet, die Kontrollen zu dokumentieren. Aufgrund der Schwierigkeiten für Fahrpersonal im Mehrtageseinsatz einen tagesaktuellen Negativtest vorzuweisen, haben wir soweit möglich einen Zugang zum Wareneingang bzw. Warenausgang ermöglicht, so dass unter Wahrung der Hygieneregeln (insbesondere Mund-Nasen-Schutz und Abstand halten) ein Austausch der Dokumente erfolgen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung für diese Maßnahmen.